Erste Informationen und Thesen von Dipl. (GR) Theol. & Phil. Miltiades Stavropoulos, Bielefeld

Stand: 30.09 2011

1. Schulbesuch:

In Ostwestfalen-Lippe (= OWL) besuchen viele griechische Kinder und Jugendliche deutsche Schulen oder die Griechische Ergänzungsschule in Bielefeld. Die Verteilung soll statistisch genau erfasst werden.

2. Muttersprachlicher Unterricht – Griechisch :

Für die Schüler/innen in den Regelklassen wird seit 1979 muttersprachlicher Unterricht angeboten. Für diesen Unterricht gibt es nun einen verbindlichen Lehrplan. In dieser Zeit haben sich die Aufgaben des muttersprachlichen Unterrichts gewandelt. Ursprünglich sollte er die Kinder ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf die Rückkehr in das Heimatland der Familie vorbereiten. Man braucht seine Muttersprache jedoch nicht nur für die Option der Remigration, sondern viel mehr für seine harmonische Persönlichkeitsentwicklung, für die bessere Vorbereitung auf das Vereinigte Europa, für seine Integration hier. „Heute ist muttersprachlicher Unterricht ein Angebot für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachig in Deutsch und in einer anderen Sprache aufwachsen. Er trägt zum Erhalt ihrer Mehrsprachigkeit bei und gewährleistet die Bindung und Verbindungen junger Menschen zum Herkunftsland der Familie. Im muttersprachlichen Unterricht erfahren die Schülerinnen und Schüler die öffentliche Wertschätzung ihrer sprachlichen und kulturellen Herkunft. Wer seine Muttersprache in Wort und Schrift beherrscht, wird auch zügig und gründlich Deutsch lernen. Der muttersprachliche Unterricht fördert den sprachlichen Reichtum, der in Nordrhein-Westfalen nicht nur als kultureller, sondern auch als wirtschaftlicher Faktor nicht zu unterschätzen ist“ (vgl. Vorwort des Lehrplans Muttersprachlicher Unterricht, KM NRW). Leider werden für diesen für die Integration sehr wichtigen Unterricht (SchG NRW § 2,10) nicht die vorgeschriebenen „in der Regel 5 Wochenstunden“ angeboten, sondern „maximal 3 Wochenstunden“ und das in extrem heterogenen Lerngruppen.

3. Aus der Geschichte:

Die Geschichte der Beschulung griechischer Kinder und Jugendlicher in NRW-Regelschulen hat mit den Vorbereitungsklassen in Kurz- oder Langform in den siebziger Jahren begonnen. Ab dem Schuljahr 1982/83 wurden die griechischen Vorbereitungsklassen aufgelöst und die Schüler/innen in die Regelklassen unreflektiert eingegliedert. Der KM-Erlass vom 23.03.1982 war der Geburtshelfer der griechischen Schulen in NRW.

4. Orthodoxer Religionsunterricht:

Seit 1985 ist der orthodoxe Religionsunterricht als ordentliches Fach in NRW anerkannt worden und er kann auch im Rahmen des muttersprachlichen Unterrichts angeboten werden, aber dann als ordentliches Fach. Für dieses Fach gibt es schon Lehrpläne für alle drei Schulstufen. Erst seit 2004 wurden nur in Gütersloh Lehrerstunden zur Verfügung gestellt. Im Großraum Bielefeld wird leider keine Stunde für den orthodoxen Religionsunterricht angeboten.

5. Die Griechische Ergänzungsschule:

Mehrere griechische Kinder und Jugendliche aus den Kreisen Gütersloh, Herford, Lippe, Paderborn und Soest fahren täglich nach Bielefeld, um dort die Griechische Ergänzungsschule zu besuchen. Seit 1980 findet man allmählich folgende Schultypen von griechischen Schulen in Nordrhein-Westfalen:

– Volksschule, Kl. 1-6 (Düsseldorf, Wuppertal, Dortmund, Bielefeld)

– Griechisches Gymnasium, Kl. 7-9, (D, W, DO, BI, Köln) und

– Griechisches Lyzeum, Kl. 10-12, ( D, W, DO, BI, K, Lüdenscheid).

5.1 Alle diese Schulen arbeiten mit angepassten Lehrplänen, Vorschriften und Schulbüchern aus Griechenland. Eine Reform war durch das griechische Schulgesetz für die Bildung der Auslandsgriechen (N. 2413/1996) vorgeschrieben und sie hat allmählich Gestalt angenommen.

Ab dem Schuljahr 2000-01 wurde z. B. der deutschsprachige Unterricht verstärkt. Außer Deutsch werden nun der Sachunterricht zweisprachig erteilt und in den Klassen 5 – 9 werden die Fachgriffe aus den naturwissenschaftlichen Fächern zweisprachig gelehrt, damit das Gelernte in beiden Sprachen angewandt werden kann. In der SEK I ist deutsche Landeskunde Pflichtfach. Ideales Auffangangebot auch für griechische Seiteneinsteiger.

5.2 Die Lehrer/innen sind hauptsächlich griechische Beamte, für 5 Jahre in den Auslandsschuldienst versetzt. Dazu kommen im manchen Schulen Deutschlehrer/innen und seit 2002 Lehrer/innen aus der 2. Generation der Griechen in Deutschland im Angestelltenverhältnis.

5.3 Schulträger ist der griechische Staat vertreten durch die Ortskonsulate (hier: Düsseldorf). Die Eltern tragen die Fahrtkosten. Die Schulaufsicht übt das griechische KM durch Erziehungsattachés aus.

5.4 Schulrechtlich sind diese Schulen in NRW noch Ergänzungsschulen jedoch mit anerkanntem Integrationsbeitrag („Hier wächst eine Generation junger Menschen heran, die in zwei Kulturen und in zwei Sprachen zuhause ist. Das ist ein Gewinn für beide Seiten“ Schulministerin NRW, 12.01.2010). In Bayern gelten die Klassen 1 – 9 als Ersatzschulen, für Griechenland sind alle Klassen 1 – 12 gleichwertig mit den dortigen Schultypen.

5.5 Nach der dritten Klasse (= Klasse 9) des griechischen Gymnasiums erwerben die Schüler/innen ihren ersten Schulabschluss, das Apolyterio des Gymnasiums = Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (Anerkennung durch die BR Köln auf Antrag). Mit diesem Abschluss können sie ins Lyzeum oder eine Berufs(fach)schule in Griechenland oder hier besuchen, oder eine Lehre anfangen, wenn sie auch die zehnjährige Schulpflicht erfüllt haben.

5.6 Nach Abschluss des Lyzeums erwerben die Schüler/innen das “Griechische Abitur” (Apolyterio Lyzeums). Dies ermöglicht die Teilnahme an der Hochschulaufnahmeprüfungen für die Auslandsgriechen (Voraussetzung u.a. sind 5 Jahre Familienaufenthalt im Ausland. Sonst nehmen sie an den Hochschulaufnahmeprüfungen mit den GR-Inländern teil).

5.7 Eine erfolgreiche Hochschulaufnahmeprüfung in Griechenland berechtigt auch zu einem Studium in Deutschland in der entsprechenden Fächergruppe. Ausreichende Deutschkenntnisse müssen in der Regel durch eine Prüfung nachgewiesen werden. Viele besitzen jedoch das Kleine bzw. das Große Sprachdiplom des Goethe-Instituts. Ohne die o. g. Hochschulaufnahmeprüfung und ohne die 35 % von den erreichbaren Punkten wird dieses Apolyterio hier nur als Fachoberschulreife (= Realschulabschluß) anerkannt (durch BR Köln).

6. Das neue Schulgesetz für die Auslandsgriechen:

Im September 2011 wurde ein Entwurf des neuen Schulgesetzes für die Auslandsgriechen diskutiert und wird demnächst vom Parlament verabschiedet. Leider stellt er das seit 1996 geltende Recht um, ohne Rücksicht auf die deutsche Schullandschaft, ohne die Zustimmung der Eltern, mit der “Lüge“ der zuständigen stellv. Schulministerin im ersten Halbjahr 2011 „ich bin nicht gekommen (nach Deutschland), um Schulen zu schliessen“. Und doch es ist im Entwurf vorgesehen: ab 2012/13 läuft das Griechische Lyzeum (10. – 12. Klasse) aus, und die Mittellstufe (7.- 9. Klasse) erhält im Schuljahr 2011/12 verstärkten Deutschunterricht, um die Überführung in die deutschen Regelklassen zu erleichtern (Heute fehlen in Bielefeld noch viele Lehrer/innen für den ‚normalen‘ Unterricht in den Klassen 7- 12!). Lehrer/innen aus der 2. Generation werden ignoriert, die Dauer der Auslandsversetzung der griechischen Lehrer/innen wird von 5 Jahre auf 3 (+2 Jahre ohne Auslandslohnzuschlag) gekürzt, die Lehrer, die zugleich Priester sind, müssen 2012 zurück …

7. Perspektive / (m) ein Vorschlag *:

Die Einrichtung von Schwerpunktganztagsschule(n) für Griechen in Bielefeld, Gütersloh, Herford, … mit dem Angebot der Muttersprache, des orthodoxen Religionsunterrichts und noch eines Faches in der Muttersprache im Regelunterricht – analog zu den bilingualen Schulen in NRW – ist m. E. eine echte und attraktive Al- ternative zu den vorhandenen Gegenpolen (Griechische Ergänzungsschule oder Regelklasse ohne Muttersprache, ohne Religi- onsunterricht, ohne interkulturelle Erziehung, ohne …). Dieses Angebot soll zunächst als gleichwertig mit den zu schließenden griechischen Schulen gelten. Nach 1 – 3 Jahren wird es klar, welches Angebot akzeptiert wird.

In den bilingualen Zweig wird das Gemeinsame gemeinsam unterrichtet und das Besondere speziell gefördert. Dort kann/muss Integration im richtigen Sinne des Wortes gezielt gefördert werden. Dort werden die Schüler/innen mit Migrationshintergrund nicht als ‘Last’ sondern als Bereicherung der Schule empfunden. Dort können außerunterrichtliche Angebote die Schule interkulturell ‘öffnen’, mit dem multikulturellen Leben verbinden, die Identitätsentwicklung der Griechen in Deutschland und im Vereinigten Europa tatkräftig unterstützt werden und die Rückkehroption als Reintegrationsfähigkeit in Griechenland offen gehalten werden … Praktische Schritte:

7.1 Die Beispiele der Gesamtschule am Kaiserplatz in Krefeld und im Leibnitz-Gymnasium in Düsseldorf sind sehr gute Orientierungslichter für diesen Vorschlag und sollen bekannt gemacht werden. Kein 0-Anfang.

7.2 Die zerstörrerische Unruhe unter Eltern und Schülern minimieren, indem man u. a. denen verspricht, dass man bis Ende Januar 2012 mindestens die o. g. Perspektive konstruiert haben wird, sie mit den interessierten Eltern und Schülern ausdiskutiert haben wird und im Februar 2012 die Anmeldungen für 2012/13 ordentlich und unter Berücksichtigung der zu findenden Schwerpunktschulen durchführt.

7.3 Sofort danach sollen die Lehrerstellen ausgeschrieben werden, damit das zweisprachige Angebot in der X-Schule nach Ostern 2012 organisatorisch, personell und curricular steht.

7.4 Auch wenn der o. g. Entwurf des neuen griechischen Schulgesetzes f. d. Auslandsgriechen im Parlament nicht so verabschiedet bzw. zurückgenommen wird, sollte man m. E. diese Vorbereitungen durchführen, sonst kommen ‚Überraschungen‘. Im Duktus dieses Entwurfs herrscht eigentlich die Philosophie des bilingualen Lernens. Nur der Weg der Schulschließung führt nicht dahin.

8. Hoffnung:

Alle betroffenen Institutionen der Griechen im Ausland – und besonders in Deutschland und in Nordrhein-Westfalen- bekämpfen überparteilich diesen Entwurf, der nicht nur aus finanziellen Gründen die Schließung der griechischen Schulen verordnet. Das Selbe ist auch 1996 passiert: Das Gesetz 2413/1996, Art. 8 § 14, verordnete die Schließung aller griechischen Auslandschulen. Im Jahr 1997 wurde dieser Paragraph gestrichen, nachdem er, analog wie Heute, große Unruhen verursacht hatte. Deshalb erst die o. g. Schritte in Absprache mit den deutschen relevanten Institutionen und dann handeln. (Es ist z. B. nicht jedem bekannt, dass die Muttersprache anstelle einer Fremdsprache bis zur Oberstufe anerkannt ist. APO-S I, § 5,4 BASS 13-21 Nr. 1.1) Das 1. Schulhalbjahr 2011/12 darf weder für die griechischen Schulen noch für die deutsche Schulverwaltung verloren gehen.

* Diese Thesen warten auf Ihre / Deine Antithesen.
Dann kommen wir zu Synthesen als neue Thesen …

miltiades@p-akademia.net

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