Die Bundesregierung hat entschieden, dass

  • mit sofortiger Wirkung
  • für die Dauer eines Jahres
  • keine Überstellungen von Drittstaatsangehörigen nach der sog. Dublin-Verordnung nach Griechenland durchgeführt werden sollen.

Die griechische Regierung hat einen anspruchsvollen Nationalen Aktionsplan vorgelegt, der eine bessere Bewältigung des Zustroms von Flüchtlingen und Migranten nach Griechenland sicherstellen und Defizite in der Behandlung von Flüchtlingen und Migranten beseitigen soll. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union – darunter auch Deutschland – die Kommission und der UNHCR haben Griechenland substantielle Unterstützung bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen zugesagt und werden – wie bisher – in koordinierter und vielfältiger Weise helfen.

Deutschland ist nach wie vor der Auffassung, dass auch Griechenland ein sicherer Drittstaat für Asylbewerber ist. Mit der auf ein Jahr befristeten Entscheidung soll ein weiterer Beitrag zum Prozess der Konsolidierung und Entlastung des griechischen Asylsystems geleistet werden. Damit schließt sich Deutschland der Praxis anderer Dublin-Staaten wie Großbritannien, Schweden, Island und Norwegen an.

Wir sehen darin letztlich auch einen Akt europäischer Solidarität.

Mit der Entscheidung wird deshalb nicht das Dublin-System als solches in Frage gestellt. Denn die auf dem Verantwortungsgrundsatz basierenden Zuständigkeitsregelungen der Dublin-Verordnung und ihres Vorgängerabkommens haben sich in den über zehn Jahren ihrer Anwendung bewährt. Das Dublin-System bietet die Garantie dafür, dass jeder auf dem Gebiet der teilnehmenden Staaten gestellte Asylantrag auch tatsächlich geprüft wird. Hierzu muss das System weiterhin zügige Entscheidungen und Überstellungen in den zuständigen Staat ermöglichen.

Wie die jetzige und vergleichbare Entscheidungen anderer Staaten zeigen, bietet die Dublin-Verordnung bereits in ihrer geltenden Fassung hinreichende Möglichkeiten, um auf außergewöhnliche Situationen zu reagieren.

Athen, den 21. Januar 2011

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