Festakt zur Einbürgerung im Rathaus

Neun Frauen, fünf Männer und die siebenjährige Onicha Fabiola erhielten am Freitag, 10. Dezember, im Rahmen eines Festakts von Bürgermeisterin Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann ihre Einbürgerungsurkunden.

Diese Neu-Düsseldorfer stehen stellvertretend für die 1.165 Personen aus 95 Ländern, die bis Ende November dieses Jahres in Düsseldorf eingebürgert wurden.

Bürgermeisterin Dr. Strack-Zimmermann hieß sie in ihrer Ansprache herzlich willkommen: “Ich freue mich, dass Sie sich für die weltoffene Metropole am Rhein entschieden haben und dies mit dem Wunsch nach Einbürgerung verbinden. Mit diesem Festakt möchten wir Ihre Integrationsleistungen würdigen und anerkennen. Bitte bringen Sie sich auch zukünftig ein, machen Sie von Ihrem Recht auf politische Beteiligung, dass Sie mit dem deutschen Pass erhalten haben, Gebrauch und helfen Sie uns, unsere Gesellschaft gemeinsam zu gestalten. Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich im lebenswerten Düsseldorf dauerhaft wohl fühlen.“

Stellvertretend für die vielen Menschen, die sich zu ihrer neuen Heimat Deutschland bekennen und sich einbürgern lassen, stehen die 15 Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Staatsangehörigkeiten von Brasilien, Bulgarien, Griechenland, Großbritannien, Indien, Israel, Italien, Kamerun, Marokko, Polen, Rumänien und der Türkei. Die jüngste Neu-Düsseldorferin – Jahrgang 2003 – ist die in München geborene kamerunische Staatsangehörige Onicha Fabiola Abessolo. Mit 63 Jahren ist der britische Staatsangehörige Dr. Gerald Anthony Kirwin der Älteste unter den jetzt Eingebürgerten. Die 11-jährige Johanna Ebener-Holscher und der 13-jährige Rintaro Saga, beide Schüler an der Clara-Schumann Musikschule und Teilnehmer am Wettbewerb “Jugend musiziert”, begleiteten den Festakt musikalisch auf der Violine.

Die türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger stellen in Düsseldorf mit 12,61 Prozent sowohl den größten Anteil der hier lebenden Ausländer als auch mit 18,42 Prozent die größte Zahl von Eingebürgerten. In der Einbürgerungsstatistik liegen die Marokkaner an zweiter Stelle, obwohl sie nur 4,27 Prozent der ausländischen Bevölkerung (Rang 6) ausmachen.

33,92 Prozent der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen aus den EU-Staaten. Allerdings liegt der Anteil von EU-Angehörigen in der Einbürgerungsstatistik bei nur gut elf Prozent. Eine geringe Zahl, obwohl dieser Personenkreis in der Regel unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden könnte und dies häufig als Wunsch der Einbürgerungsbewerberinnen und -bewerber geäußert wird.

Die Eheleute Maria Tsoubakli und Athanasios Tsoubaklis standen gemeinsam mit ihrem Sohn Andreas stellvertretend für die mit 23,28 Prozent in der Düsseldorfer EU-Einbürgerungsstatistik an erster Stelle stehenden griechischen Staatsangehörigen. In dieser Statistik folgen Bulgarien, Polen, Italien und Rumänien.

Repräsentativ für die in beiden Statistiken selten vertretenen Nationen überreichte Bürgermeisterin Dr. Strack-Zimmermann einer israelischen Staatsangehörigen die Einbürgerungsurkunde.

Die Einbürgerungsbehörde Düsseldorf wirbt seit Jahren aktiv für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. So werden regelmäßig Informationsveranstaltungen durchgeführt und es gibt eine enge Kooperation mit der Fachstelle für Integration. Auch der bereits zum elften Mal durchgeführte Festakt im Rathaus findet immer wieder positive Resonanz.

Erfreulich ist in diesem Zusammenhang, dass bis Ende November ein kontinuierlicher Anstieg der Einbürgerungsanträge um über sechs Prozent gegenüber dem Vergleichszeitraum von 2008 festgestellt werden konnte. Bis zum 30. November 2010 haben 1.371 Migrantinnen und Migranten einen Antrag auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit gestellt.

Außerhalb des einmal im Jahr stattfindenden Festaktes erfolgt die Aushändigung der Urkunden in dem für diesen Zweck eingerichteten Einbürgerungszimmer im Dienstleistungszentrum. Dieses Ambiente findet bei den Eingebürgerten ebenso großen Zuspruch wie die Möglichkeit, bereits unmittelbar nach der Einbürgerung die neuen Ausweisdokumente beantragen zu können.

Hintergrund

Ausländerinnen und Ausländer können die Einbürgerung beantragen, wenn sie seit mindestens acht Jahren in Deutschland rechtmäßig ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Durch die Bescheinigung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die erfolgreiche Teilnahme an einem Integrationskurs reduziert sich diese Zeit auf sieben Jahre. Sie müssen im Besitz eines gültigen und anrechnungsfähigen Aufenthaltstitels sein. Außerdem müssen sie sich zu den Inhalten des Grundgesetzes bekennen, den Lebensunterhalt für sich und ihre Familienangehörigen grundsätzlich ohne Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld II bestreiten, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen sowie den Nachweis von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland erbringen. Sie dürfen nicht wegen einer Straftat verurteilt sein sowie keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgen oder unterstützen. Und sie müssen sich verpflichten, ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Kinder bis zum 16. Lebensjahr und Ehegatten können unter den vorgenannten Voraussetzungen mit eingebürgert werden, auch wenn sie noch keine acht Jahre in Deutschland leben.

Die Verwaltungsgebühr für die Einbürgerung beträgt 255 Euro, für die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ohne eigenes Einkommen fallen 51 Euro an. Informationsmaterial für Interessierte gibt es am Informationsschalter der Kommunalen Ausländerbehörde im Dienstleistungszentrum, Willi Becker Allee 7, Zimmer 171.

Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr.

Telefonische Informationen sind unter der Rufnummer 89-21020 zu bekommen.

Im Internet finden sich Informationen unter www.duesseldorf.de, Bereich Rathaus Online/Wer, was, wie, wo im Rathaus, Stichwort “Einbürgerungen”. Dort lassen sich auch die entsprechende Formulare herunter laden.

Foto: Bürgermeisterin Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann (Dritte von links) mit den eingebürgerten Düsseldorfern.

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