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Staatsministerin Böhmer richtet Bundesbeirat für Integration ein

“Unser Dialogprinzip hat sich bewährt:
Der Beirat soll das Miteinander und den Zusammenhalt in unserem Land stärken”
(Staatsministerin Böhmer)

Staatsministerin Maria Böhmer hat den Bundesbeirat für Integration auf den Weg gebracht. Der entsprechende Erlass sieht vor, dass der Beirat unmittelbar bei der Beauftragten für Migration, Flüchtlinge und Integration angesiedelt ist.

Staatsministerin Böhmer ist zugleich die Vorsitzende. “Die Zeit ist reif für einen Beirat. Mit seiner Errichtung setzen wir unsere Agenda aus dem Koalitionsvertrag konsequent um. Der Beirat soll das Miteinander und den Zusammenhalt in unserem Land stärken. Die Errichtung des Beirats belegt: Integration als zentrale Zukunftsaufgabe ist und bleibt ein Schwerpunktthema der Bundesregierung. Zugleich steht der Beirat für das Prinzip des Dialogs: Wir reden nicht übereinander, sondern miteinander. Diese Maxime meiner Politik als Integrationsbeauftragte hat sich bewährt”, betonte Böhmer.

Der Beirat wird sich aus bis zu 32 berufenen Mitgliedern zusammensetzen. Darunter werden zehn Vertreter bzw. Vertreterinnen folgender Migranten-organisationen sein, die Staatsministerin Böhmer für den Beirat berufen will:

  • Bundesarbeitsgemeinschaft der Immigrantenverbände, BAGIV e.V.
  • Türkische Gemeinde in Deutschland e.V.
  • Intercomites (italienische Migranten und Migrantinnen)
  • Verband Griechischer Gemeinden in der BRD e.V.
  • Bund der spanischen Elternvereine in Deutschland e.V.
  • Kroatischer Weltkongress in Deutschland e.V.
  • Zentralrat der Serben e.V.
  • Club Dialog e.V. (russischsprachige Migranten und Migrantinnen)
  • Bundesverband Deutsch-arabischer Vereine
  • Landesnetzwerk der Migrantenselbstorganisationen Sachsen-Anhalt

“Der Beirat soll bewusst kein Gremium ausschließlich von Migrantenorganisationen sein. Mein Anspruch war und ist es, Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verstehen. Ich wünsche mir, dass im Beirat Klartext geredet wird. Dass auch Probleme, die wir bei der Integration haben, offen und ehrlich angesprochen werden. Und dass wir gemeinsam konstruktive Lösungen entwickeln. Die Debatten der vergangenen Monate haben gezeigt, dass wir die einheimische deutsche Bevölkerung stärker einbeziehen müssen. Dies kann der Beirat leisten und dies wird sich in seiner Zusammensetzung widerspiegeln”, erklärte die Staatsministerin.

So werden dem Beirat auch Vertreter bzw. Vertreterinnen der kommunalen Spitzenverbände, von Stiftungen, der Bundesagentur für Arbeit, der Arbeitgeber und Gewerkschaften, des Sports, der Freien Wohlfahrtspflege, der Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie aus Wissenschaft und Forschung angehören. Darüber hinaus werden einzelne Persönlichkeiten berufen. Einen ständigen Gaststatus haben der oder die Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, der oder die Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz sowie ein Vertreter bzw. eine Vertreterin des Bundesinnenministeriums. Im Arbeitsstab der Integrationsbeauftragten wird eine Geschäftsstelle für den Beirat eingerichtet. Das Verfahren zur Berufung der Beiratsmitglieder wird jetzt eingeleitet. Damit kann dann die konstituierende Sitzung des neuen Gremiums stattfinden.

“Inhaltlich wird sich der Beirat insbesondere mit den Großbaustellen der Integration beschäftigen: Spracherwerb, Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt. Darauf darf sich die Diskussion aber nicht beschränken. Der Beirat ist auch eine ausgezeichnete Plattform für Diskussionen über Zuwanderung sowie für eine Identitätsdebatte und Grundsatzfragen: Was bedeutet und wie schaffen wir gesellschaftlichen Zusammenhalt? Wie stärken wir das Wir-Gefühl in unserem Land, in dem jeder Fünfte aus einer Zuwandererfamilie kommt?”, so Böhmer. “Mit der Errichtung des Beirats, der Entwicklung des Nationalen Aktionsplans für Integration, den Integrationsvereinbarungen und dem Gesetzesvorhaben zur verbesserten Anerkennung ausländischer Abschlüsse setzt die Bundesregierung Integration auch in diesem Jahr ganz oben auf die Agenda. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, dass 2011 ein Jahr der Integration wird!”


Hintergrundinformationen zum Beirat der Beauftragten

Staatsministerin Maria Böhmer hat den neu gegründeten “Beirat der Integrationsbeauftragten” am 13.1.2011 der Öffentlichkeit vorgestellt. Hier finden Sie Hintergrundinformationen zum Beirat.

Aufgaben des Beirats

Bei der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird ein Beirat gebildet, der die Beauftragte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben berät und unterstützt.

Mitglieder des Beirats

Der Beirat besteht aus der Vorsitzenden und bis zu 32 berufenen Mitgliedern, die sich zusammensetzen aus:

  • bis zu zehn Vertretern/innen von überwiegend bundesweit tätigen Migrantenorganisationen,
  • einem/r Vertreter/in der kommunalen Spitzenverbände,
  • einem/r Stiftungsvertreter/in,
  • einem/r Vertreter/in der Bundesagentur für Arbeit,
  • einem/r Vertreter/in der Spitzenorganisation der Arbeitgeber,
  • einem/r Vertreter/in des Deutschen Gewerkschaftsbundes,
  • zwei Vertretern/innen von Spitzenorganisationen des Deutschen Sports,
  • einem/r Vertreter/in der Freien Wohlfahrtspflege,
  • bis zu sechs Vertretern/innen der Kirchen- und Religionsgemeinschaften,
  • drei Vertretern/innen aus Wissenschaft und Forschung und
  • bis zu fünf Einzelpersonen, die jenseits von Organisationsvertretern die Diskussion bereichern können.

Den Vorsitz im Beirat führt die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration oder ein/e von ihr benannte/r Vertreter/in, der/die nicht zu dem oben genannten Personenkreis gehören muss. Einen ständigen Gaststatus haben der oder der Vorsitzende des Innenausschusses des Deutschen Bundestages, die Vorsitzende der Integrationsministerkonferenz sowie ein Vertreter/Vertreterin des Bundesinnenministeriums.

Beschlüsse

Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Offizielle Verlautbarungen des Beirats erfolgen durch die Vorsitzende.

Μάρτιος 2025

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