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Nun stehen die Zahlen für 2017 fest. Wie das Ausländerzentralregister des Statistischen Bundesamtes mitteilte, lebten in 2017 in Deutschland 362.245 Menschen mit griechischem Pass. Diese Zahlen beruhen auf der vom Statistischen Bundesamt jährlich durchgeführten Auswertung des Ausländerzentralregisters (AZR). Für das AZR ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg (BAMF) als Registerbehörde zuständig; die technische Betreuung liegt beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln.

Im Ausländerzentralregister sind alle Ausländer und Ausländerinnen registriert, die keinen deutschen Pass haben und sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten. Die Meldung der Daten an das AZR erfolgt durch die jeweiligen Ausländerbehörden, die zumeist auf Kreisebene angesiedelt sind. Unter dem rechtlichen Begriff des Ausländers fallen alle in Deutschland lebenden Personen, die ausschließlich einen ausländischen Pass besitzen. Zuwanderer mit ausschließlich deutschem Pass sowie Doppelstaatler und ihre Nachkommen gelten nicht als Ausländer. Sie sind daher nicht im Ausländerzentralregister registriert und werden nicht in der Ausländerstatistik ausgewiesen.
Die Ausländerstatistik berichtet über die in Deutschland am Ende des Berichtsjahres ansässigen Ausländerinnen und Ausländer. Tabelliert werden unter anderem Staatsangehörigkeit, Familienstand, Alter und Geschlecht sowie Aufenthaltsdauer, Aufenthaltsstatus und Aufenthaltstitel. Parallel zu diesen Daten stehen Angaben aus der Bevölkerungsfortschreibung zur Verfügung, die auf den Ergebnissen des Zensus 2011 aufbauen und mit den Meldungen der einzelnen Meldebehörden „fortgeschrieben“ werden.
Nach den Zahlen des Zensus 2011 lebten in Deutschland im Jahre 2010 375.000 Menschen mit griechischem Migrationshintergrund. Davon waren 276.685 griechische Staatsbürger. Sie hatten demnach nur den griechischen Pass. Diese Angaben führen zu dem Schluss, dass im Jahre 2010 in Deutschland ca. 100.000 Griechen einen deutschen Pass, also Doppelstaatler waren oder nur den deutschen Pass hatten. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass griechische Staatsbürger die gesetzliche Möglichkeit haben, beide Staatsangehörigkeiten zu besitzen.
Geht man demnach von der Zahl der 375.000 griechischen Staatsbürgern in Deutschland aus und den mit Sicherheit seit 2010 etwas mehr als 100.000 Griechischstämmigen mit deutschem oder deutschem und griechischem Pass sowie einer Zahl X von Zuwanderern im Jahr 2018 (in 2017 sind 30.586 Griechen nach Deutschland gekommen) aus, so ist die Zahl der im Land lebenden Menschen mit griechischem Migrationshintergrund bei mindestens 475.000 und evtl. knapp einer halben Million zu beziffern.

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