Der Arbeitskreis Distomo hat vollstes Verständnis [1. Zitat Guido Westerwelle laut Pressemitteilung vom 13. Januar 2011: “Ich habe kein Verständnis für die Entscheidung der griechischen Regierung. In Deutschland wissen wir um unsere Verantwortung für unsere Geschichte. Und wir wissen auch um das besondere Leid der griechischen Bevölkerung im Zweiten Weltkrieg. Wir bleiben aber nachdrücklich bei unserer Haltung und sind zuversichtlich, dass sich unsere Rechtsauffassung vor Gericht durchsetzen wird.

Was Klagen gegen die Bundesrepublik betrifft, erwarten wir, dass international anerkannte Rechtsgrundsätze und insbesondere Deutschlands Immunität als Staat respektiert werden. Wird dieser Grundsatz ausgehöhlt, droht der Staatengemeinschaft insgesamt Rechtsunsicherheit.“ Quelle http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2011/110113-GRC_IGH.html] für die Entscheidung der griechischen Regierung von Premierminister Jorgos Papandreou, dem Verfahren um die Rechtmäßigkeit der Entschädigungsansprüche für die Opfer von Distomo und anderer NS-Opfer vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag beizutreten. Wir begrüßen diesen Schritt von ganzem Herzen. [2. u.a. Neujahrsbotschaft des AK-Distomo 2011 – Das Jahr der Entscheidung für die Entschädigung von NS-Verbrechen?] Nur so kann der Zugang der tatsächlich Betroffenen zu dem Verfahren vor dem IGH gewährleistet werden. Die griechische Regierung kann nun ihrer demokratischen Pflicht nachgekommen, den Opfern von Distomo als Rechtssubjekt überhaupt die Möglichkeit rechtlichen Gehörs zu verschaffen.

Die Regierung Deutschlands wollte die NS-Opfer und ihre Hinterbliebenen lieber aus dem Verfahren fernhalten, um auf Regierungsebene rechtskräftige Urteile anderer Staaten auszuhebeln. Der deutsche Außenminister Guido Westerwelle verschweigt in seinem verständnislosen Statement, dass es sich bei den Massakern wie in Distomo am 10. Juni 1944 um schwerste Kriegsverbrechen deutscher Truppen gehandelt hat. Hierfür gilt die Staatenimmunität nicht. Es in dem Fall geht nicht um das deutsche Wissen um „das besondere Leid“ oder „Verantwortung für die Geschichte“, beides hatten die Nazi-Täter u.a. die im ‘Amt’ am Werderschen Markt 1944 in ihrem Sinne auch, sondern: Es geht um rechtliche Verpflichtungen gegenüber den Opfern!

Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit müssen geächtet, die Täter verfolgt und die Opfer entschädigt werden. Dieses muss rechtlich gesichert werden. Die Staatengemeinschaft darf nicht immun gegenüber solchen Verbrechen sein. Wer nicht von Krieg und Kriegsverbrechen sprechen will, schützt die Täter und gefährdet den Frieden. Dies gilt für den Zweiten Weltkrieg, aber auch für heute.

Im Gegensatz zu deutschen Regierungsvertretern werden wir mit den Überlebenden des SS-Massakers und ihrer Angehörigen über die Durchsetzung ihrer Entschädigung durch den Bundesrepublik Deutschland als Rechtnachfolgerin des Deutschen Reichs diskutieren und dafür kämpfen. Der AK Distomo wird auch in diesem Jahr an den Gedenkfeiern in der Gemeinde Distomo im Juni teilnehmen.

Der AK Distomo fordert weiterhin:

  • die sofortige Erfüllung des Distomo-Urteils durch die deutsche Regierung,
  • die Rücknahme der Klage beim Internationalen Gerichtshof in den Haag,
  • die unverzügliche Entschädigung aller NS-Opfer durch die Bundesrepublik Deutschland.

Hamburg, den 13. Januar 2011

AK Distomo

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