Die griechische Versicherungsaufsicht P.I.S.C. hat der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) mitgeteilt, dass sie dem Lebensversicherer VDV Leben International S.A. mit Beschluss vom 30. September 2010 verboten hat, über die Vermögensgegenstände des Unternehmens frei zu verfügen. Ferner hat sie dem Versicherer untersagt, Neugeschäft zu zeichnen. Als weitere Maßnahme hat sie die Verlängerung bestehender Verträge verboten. Zum 1. Dezember 2010 ist die Aufsicht auf die Bank of Greece übergegangen. Die Bank of Greece hat der BaFin nun mitgeteilt, dass sie mit Beschluss vom 5. Januar 2011 dem Versicherer VDV Leben International S.A. die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen hat und dessen Abwicklung in die Wege leitet. Der Entzug der Erlaubnis ist am 10. Januar 2011 rechtskräftig geworden.

Angesichts dieser Entwicklung müssen die VDV-Lebensversicherten über ihre Verpflichtungen, ihre Rechte und die Möglichkeiten und Chancen der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber VDV Leben von Fachleuten informiert werden. Hierzu wurde eine Initiative der Opfer in Deutschland gegründet. Sie wird in Düsseldorf von RA Dimitrios Kouros koordiniert. Kontakt: Mobil 0175 4125229, Mail info@kouros.de, Internet www.kouros.de.

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