Oberbürgermeister Dr. Müller: Stadt ist bereit,
Erbbaurecht von Griechischer Gemeinde zurückzunehmen.
In einem gemeinsamen Gespräch im Wiesbadener Rathaus am Mittwoch, 19. Januar, haben sich Oberbürgermeister Dr. Helmut Müller und der erste Vorsitzende der Griechischen Gemeinde, Georgios Charisopoulos, darauf verständigt, dass die Stadt Wiesbaden grundsätzlich bereit ist, das Erbbaurecht an der Rathausstraße 65 in Biebrich wieder in ihr Eigentum zu nehmen.
Die Rathausstraße 65 wurde 2006 an die Griechische Gemeinde zum Betrieb eines Gemeindezentrums übertragen. Unter anderem war in dem Konzept vorgesehen, das Objekt grundlegend zu sanieren, um so dauerhaft den Betrieb sicherzustellen. Für die dafür erforderlichen Investitionen war aus Griechenland ein erheblicher Zuschuss zugesagt worden, der aufgrund der Entwicklung in Griechenland nicht gezahlt wird, so dass das Konzept nicht realisiert werden kann.
„Es ist es bedauerlich, dass die Finanzkrise in Griechenland dazu geführt hat, dass die von dort zugesagte finanzielle Unterstützung zur Sanierung des Gemeindezentrums nicht eingehalten werden kann. Deshalb sind wir bereit, das der Griechischen Gemeinde im Rahmen eines Erbbaurechts überlassene Gebäude wieder zurück zunehmen“, erklärt Dr. Müller.