An 18 Modellstandorten in Deutschland werden ab heute individuelle Integrationsvereinbarungen erprobt. Staatsministerin Maria Böhmer will mit dem im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben mehr Verbindlichkeit bei der Integration erreichen.
In den Vereinbarungen wird individuell festgehalten, mit welchen Voraussetzungen Zuwanderer nach Deutschland kommen. Und welche Hilfe sie beispielsweise bei Spracherwerb, Ausbildung oder Kinderbetreuung benötigen. Umgekehrt werden die Zuwanderer unterstützt, indem ihnen Angebote zum Spracherwerb vermittelt werden oder Unterstützung bei der Anerkennung ihrer Abschlüsse gegeben wird.
“Mit dem heutigen Startschuss des Modellprojekts setzen wir einen weiteren Meilenstein bei der Integration! Die Vereinbarungen dienen Zuwanderern als Kompass, um sich in unserem Land schnell und erfolgreich engagieren zu können”, betonte Böhmer. “Für ein gutes Miteinander ist es von entscheidender Bedeutung zu wissen, woran man ist. Und dass man sich aufeinander verlassen kann. Mit den Integrationsvereinbarungen erhalten Zuwanderer, die neu nach Deutschland kommen, aber auch Migranten, die schon länger bei uns leben, die Chance, konkret zu erfahren, was man von ihnen erwartet. Im Gegenzug sollte die deutsche Seite allen, die sich bei uns einbringen wollen, die Hand reichen”, erklärte die Staatsministerin. “Die indivduellen Vereinbarungen stehen für unseren Leitgedanken des Fordern und Förderns – und für mehr Verbindlichkeit bei der Integration!”
Die Vereinbarungen werden in folgenden ausgewählten Städten und Landkreisen erprobt:
Tempelhof/Schöneberg – Berlin
Freiburg – Baden-Württemberg
Stuttgart – Baden-Württemberg
Nürnberg – Bayern
München – Bayern
Wilhelmsburg – Hamburg
Wiesbaden – Hessen
Wetzlar – Hessen
Hannover – Niedersachsen
Göttingen – Niedersachsen
Hamm – Nordrhein-Westfalen
Essen- Nordrhein -Westfalen
Landkreis Mayen-Koblenz – Rheinland-Pfalz
Ludwigshafen – Rheinland-Pfalz
Neumünster – Schleswig-Holstein
Leipzig – Sachsen
Stendal – Sachsen-Anhalt
Saarbrücken – Saarland
Die Erprobungsphase dauert eineinhalb Jahre und wird wissenschaftlich evaluiert. Bewähren sich die Vereinbarungen, will Staatsministerin Böhmer sie flächendeckend einsetzen. Für den Abschluss der Vereinbarungen sind die Migrations- und Jugendmigrationsberatungsdienste der Wohlfahrtsverbände zuständig. “Die Beratungsdienste haben bereits umfassende Erfahrung darin, individuelle Förderbedarfe zu identifizieren. Daher knüpfen wir bei unserem Vorhaben an vorhandene Strukturen an. Mit der Verankerung der Vereinbarungen in den Kommunen stärken wir entscheidend die Integration vor Ort. Sämtliche Anlaufstellen für Migranten wie Beratungsdienste, Ausländerämter, Job-Center und Arbeitsagenturen werden besser vernetzt. Dadurch können Integrationsmaßnahmen zielorientierter angelegt werden”, so Böhmer. “Die Vereinbarungen fördern den Einzelnen – und sind zugleich ein wichtiger Beitrag für die Stärkung des Zusammenhalts unserer Gesellschaft.”